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Was bedeutet eigentlich 3G - 2G und 1G?

Immer mehr Menschen werden während der Corona -Pandemie mit den Abkürzungen 3G - 2G - 1G und deren "Plus" Erweiterung konfrontiert.

Diese Abkürzungen stehen in der Corona-Pandemie für die geltenden Zugangsbeschränkungen. 

Nachfolgende erläutern wir Ihnen, was diese Kürzel bedeuten und was man bei der Kontrolle nachweisen muss.

 

Die Abkürzung 3G steht für geimpft, genesen oder getestet

Ein gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Ergebnisses eines Corona-Tests ist erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

 

Die Abkürzung 2G steht für geimpft, oder genesen

Ein Gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung ist erforderlich.

Ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests alleine reicht nicht aus. 

 

Die Abkürzung 3G plus bzw. 3G+ steht für geimpft oder genesen oder PCR-getestet

Ein gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests ist erforderlich (PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

 

Die Abkürzung 2G plus bzw. 2G+ steht für geimpft oder genesen und zusätzlich getestet

Ein gültiger Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung und zusätzlich ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests sind erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt).

 

Die Abkürzung 1G steht für getestet

Ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests ist erforderlich (Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test, maximal 48 Stunden alt)

Achtung: Die 1G-Regel wird teilweise auch so verstanden, dass nur vollständig Geimpfte zugelassen sind. Genesene und Getestete fallen dann raus.

 

Wie weise ich meinen Status als vollständig geimpft, genesen oder getestet eigentlich nach?

Geimpft

Je nach Impfstoff gilt man nach einer oder zwei Impfungen als vollständig geimpft - und zwar ab 14 Tagen nach der letzten Impfdosis.

Der Nachweis kann durch ein digitales Impfzertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App oder als PDF-Datei von Impfzentrum oder Arzt) oder eine offizielle Bescheinigung vom Impfzentrum oder dem Arzt auf Papier erbracht werden, oder durch den Nachweis im Impfbuch.

 

Genesen

Man gilt bis zu sechs Monate nach einer überstandenen Corona-Infektion als genesen. Wenn sie sich dann wie empfohlen einmalig impfen lassen, gelten sie als vollständig geimpft.

Dies kann durch ein positives Ergebnis eines Corona-PCR-Tests, der eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung bestätigt nachgewiesen werden. Der Test darf nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate sein.

Darüber hinaus kann auch ein digitales Genesenen-Zertifikat (in Apps wie CovPass oder Corona-Warn-App, wird von Apotheken ausgestellt) als Nachweis dienen.

 

Getestet

Sowohl ein PCR-Test, als auch Antigen-Schnelltest müssen durch geschultes Personal durchgeführt werden. Bei ersteren gibt es zusätzlich eine Auswertung im Labor. Das Ergebnis eines Selbsttests wird als Nachweis im Rahmen der 3G-, 2G- oder 1G-Regeln nicht anerkannt. Gültige Tests kann man z.B. bei Testzentren oder in Apotheken durchführen lassen.

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute! Bleiben Sie gesund!

 

 

29. Nov 2021

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